Kalkulation
Beispiel zur Erläuterung der Kalkulation
Ein Kläger Herr K verklagt seinen Fensterbauer Firma F aufgrund erheblicher Mängel der ausgeführten Gewerke. Aufgrund von Privatgutachten wird ein Streitwert von 118.000 EUR festgelegt. Nach Jahren der Verhandlung sind diverse Gutachter- und Gerichtskosten (Verfahrenskosten) in Höhe von 25.000 EUR entstanden. Beide Parteien haben zusätzlichn noch eigene Anwaltskosten in Höhe von zusammen 15.000 EUR getragen.
Aufgrund des Verlaufs des Verfahrens sind beide Parteien jetzt zu einem Vergleich bereit, da beide Seiten eine Annäherung auf einen vernünftigen Erwartungswert eines möglichen Urteils für realistisch halten und daher die weiteren Kosten durch weitere Gutachter bis zu einem möglichen Urteil (Mehrkosten) vermeiden wollen.
Die genannten Werte würden bei einem Erwartungswert von 50.000 EUR und vorauss. Mehrkosten eines weiteren Verfahrens in Höhe von 10.000 EUR zu einem vernünftigen Vergleich in Höhe von ca. 44.000 EUR führen.
Diese Vergleichsempfehlung basiert auf der Kalkulation, dass ein Erwartungswert von 50.000 EUR beim Kläger K zu einem Anteil von 57,6% der Verfahrenskosten bei Beendigung des Verfahrens durch ein Urteil bedeuten würde und K daher von den dann entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von 50.000 EUR (Kosten Stand heute: 25.000 + Mehrkosten bis Urteil: 10.000 + gemeinsame Anwaltskosten: 15.000) einen Anteil von 28.813 EUR selbst übernehmen muss. Daher blieben von dem durch das Gericht festgelegten 50.000 EUR nur 21.186 EUR übrig.
Die Beklagte Firma F müsste für ein solches Urteil aber ebenfalls ihren Anteil in Höhe von 42,4% der Verfahrenskosten tragen und daher zu den durch das Urteil festgelegten 50.000 EUR noch zusätzliche 21.186 EUR Verfahrenskosten begleichen, sodass ihr Gesamtkosten in Höhe von 71.186 EUR entstehen würden.
Beide Parteien hätten in diesem Beispiel daher mit einem Vergleich in Höhe von 44.000 EUR einen Vorteil.
Kläger Herr K:
Verfahrenskosten bisher: 25.000 EUR. Anwaltskosten: 5.000 EUR. Vergleich: 43.686 EUR. Verfahrensanteil: 12.500.
Entstandene Entschädigung durch den Vergleich: 26.186 EUR. (statt 21.186 durch ein Gerichtsurteil)
Beklagte Firma F:
Verfahrenskosten bisher: keine. Anwaltskosten: 10.000 EUR. Vergleich: 43.686 EUR. Verfahrensanteil: 12.500.
Kosten für den Schaden durch den Vergleich: 66.186 EUR. (statt 71.186 durch ein Gerichtsurteil)
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